Ein Ausschuss ist ein aus größeren Gremien gewählter engerer Kreis mit besonderen Aufgaben.

Eine der wichtigsten Aufgaben

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Besetzung

Die Besetzung der einzelnen Ausschüsse entspricht den Stärkeverhältnissen im Bundestag. Das

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Ständige Ausschüsse

Nach jeder Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse neu ins Leben gerufen und mit Abgeordneten besetzt. Die Zeit zwischen zwei Bundestagswahlen heißt

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Unterausschuss

Zu einem Ausschuss können auch Unterausschüsse gebildet werden, die sich gezielt

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Vermittlungsausschuss

In Deutschland wirken die 16 Bundesländer durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Zu manchen Bundesgesetzen

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Nichtständige Ausschüsse

Neben den ständigen Ausschüssen arbeiten im Bundestag auch nichtständige Ausschüsse. Das

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Sonderausschuss

Wenn zu einem aktuellen Problem möglichst schnell Entscheidungen getroffen werden sollen,

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Untersuchungsausschuss

Hin und wieder entsteht der Verdacht, dass z. B. eine Bundesministerin bzw.

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Enquete-Kommission

Immer wieder muss sich die Politik mit Themen auseinandersetzen, die vor allem in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen werden.

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Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss (Artikel 53a und 115e Grundgesetz) ist ein »Notparlament«, das nur im Verteidigungsfall

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Quellenangabe
Brockhaus, Ausschuss (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/julex/article/ausschuss-staatsrecht