Ausschuss (Staatsrecht)
Ein Ausschuss ist ein aus größeren Gremien gewählter engerer Kreis mit besonderen Aufgaben.
Eine der wichtigsten Aufgaben
(17 von 120 Wörtern)Besetzung
Die Besetzung der einzelnen Ausschüsse entspricht den Stärkeverhältnissen im Bundestag. Das
(11 von 78 Wörtern)Ständige Ausschüsse
Nach jeder Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse neu ins Leben gerufen und mit Abgeordneten besetzt. Die Zeit zwischen zwei Bundestagswahlen heißt
(21 von 143 Wörtern)Unterausschuss
Zu einem Ausschuss können auch Unterausschüsse gebildet werden, die sich gezielt
(11 von 32 Wörtern)Vermittlungsausschuss
In Deutschland wirken die 16 Bundesländer durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Zu manchen Bundesgesetzen
(20 von 136 Wörtern)Nichtständige Ausschüsse
Neben den ständigen Ausschüssen arbeiten im Bundestag auch nichtständige Ausschüsse. Das
(11 von 26 Wörtern)Sonderausschuss
Wenn zu einem aktuellen Problem möglichst schnell Entscheidungen getroffen werden sollen,
(11 von 44 Wörtern)Untersuchungsausschuss
Hin und wieder entsteht der Verdacht, dass z. B. eine Bundesministerin bzw.
(12 von 71 Wörtern)Enquete-Kommission
Immer wieder muss sich die Politik mit Themen auseinandersetzen, die vor allem in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen werden.
(20 von 136 Wörtern)Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss (Artikel 53a und 115e Grundgesetz) ist ein »Notparlament«, das nur im Verteidigungsfall
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