Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

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Wahl

In Deutschland wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht direkt (»unmittelbar«) vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das bestimmt Artikel 54 Grundgesetz (GG). Anders als z. B. bei den Präsidenten in Frankreich oder in den USA erhält das

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Amt und Befugnisse

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Der Bundespräsident als Verfassungsorgan

In Deutschland ist der Bundespräsident neben Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht

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Ausfertigung von Gesetzen

Der Bundespräsident darf Gesetze nicht selbst festlegen, dafür sind Bundestag und

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Ernennungen

Bei der Wahl von Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin hat der Bundespräsident das

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Repräsentation

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten besteht darin, Deutschland im In- und Ausland zu vertreten (zu »repräsentieren«).

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Historischer Hintergrund

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren viele Expertinnen und Experten im Parlamentarischen Rat der Meinung, dass Fehler in der Verfassung den Untergang der Weimarer Republik begünstigt hätten. Deshalb

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundespräsident (Deutschland). http://brockhaus.at/ecs/julex/article/bundespräsident-deutschland