Bundespräsident (Deutschland)
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
(11 von 17 Wörtern)Wahl
In Deutschland wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht direkt (»unmittelbar«) vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das bestimmt Artikel 54 Grundgesetz (GG). Anders als z. B. bei den Präsidenten in Frankreich oder in den USA erhält das
(39 von 261 Wörtern)Amt und Befugnisse
Der Bundespräsident als Verfassungsorgan
In Deutschland ist der Bundespräsident neben Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht
(11 von 75 Wörtern)Ausfertigung von Gesetzen
Der Bundespräsident darf Gesetze nicht selbst festlegen, dafür sind Bundestag und
(11 von 64 Wörtern)Ernennungen
Bei der Wahl von Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin hat der Bundespräsident das
(11 von 53 Wörtern)Repräsentation
Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten besteht darin, Deutschland im In- und Ausland zu vertreten (zu »repräsentieren«).
(17 von 110 Wörtern)Historischer Hintergrund
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren viele Expertinnen und Experten im Parlamentarischen Rat der Meinung, dass Fehler in der Verfassung den Untergang der Weimarer Republik begünstigt hätten. Deshalb
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