Seit Sommer 2017 ist eine Eheschließung in Deutschland nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zuvor

(17 von 119 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Bestimmungen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/ehe/rechtliche-bestimmungen