Einlagen (Steuerrecht)

Einlagen, Steuerrecht:

alle Wirtschaftsgüter (Bargeld, Waren u. a.), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat. Der beim Betriebsvermögensvergleich ermittelte Unterschiedsbetrag ist zur Ermittlung des Gewinns um den Wert der Einlagen zu vermindern (§ 4 Absatz 1 EStG).

Quellenangabe

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