Flüchtlinge sind Menschen, die durch politischen Zwang, Kriege oder existenzgefährdende Notlagen

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Internationales Recht

Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert gemäß dem Völkerrecht, was unter einem Flüchtling verstanden wird. Er oder sie ist eine Person, die »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer

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Weitere Flüchtlinge

Besonders Schutzbedürftigen wird ein Aufenthalt im Zufluchtsland erlaubt, auch wenn sie sich nicht auf die Flüchtlingskonvention berufen können. Sie dürfen aus »humanitären« Gründen bleiben, etwa wenn in ihrem Heimatland Krieg herrscht.

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Statistik

Seit 1951 betreut der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Flüchtlinge. Für Flüchtlinge aus Palästina ist seit 1949 ein eigenes UN-Hilfswerk (UNRWA) zuständig. Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni veröffentlicht der

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Mitwirkende

  • Brigitte Lotz
  • Henning Aubel
Quellenangabe
Brockhaus, Flüchtlinge. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/fluchtlinge