Unter Gewährleistung versteht man die gesetzlich geregelte Verpflichtung einer Schuldnerin oder

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Gewährleistungsrecht in Deutschland

In Deutschland ist das Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bis 2002 verwendete das BGB den Begriff »Gewährleistung«, wo es um Mängel bei

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Gewährleistung im deutschen Kaufrecht

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Vorliegen eines Mangels

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht setzen voraus, dass die gekaufte Sache einen Mangel aufweist. Es gibt zwei Arten von Mängeln: Rechtsmängel und Sachmängel. 

Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte Rechte an der verkauften Sache geltend machen können.

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Gefahrübergang

Damit man Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, muss der Mangel schon beim Gefahrübergang

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Beweislast in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels

Nach den allgemeinen Regeln liegt die Beweislast dafür, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorhanden war, bei der Käuferin bzw. dem Käufer. Das heißt, Letztere(r) muss

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Inhalt von Gewährleistungsansprüchen

Wenn ein Recht auf Gewährleistung vorliegt, kann die Käuferin oder der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei kann sie oder er frei zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer neuen

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Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie

In der Umgangssprache werden die Begriffe »Gewährleistung« und »Garantie« manchmal durcheinandergebracht. Es ist aber wichtig, sie auseinanderzuhalten, denn es gibt wichtige Unterschiede.

Beide Dinge haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen: Gewährleistungsansprüche beruhen auf der gesetzlichen Regelung im BGB.

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Gewährleistung bei Werk-, Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen

Bei anderen schuldrechtlichen Verträgen kann eine Leistung ebenfalls mangelhaft sein. Zum Beispiel repariert ein Elektriker eine Lampe nicht fachgerecht, sodass

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Gewährleistungsrecht in Österreich und der Schweiz

In Österreich ist das Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, ist es ebenso wie

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Gewährleistung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewährleistung