Die Gleichberechtigung, ist die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert. 

Der Staat darf den Unterschied der Geschlechter nicht als Grund für

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Quellenangabe
Brockhaus, Gleichberechtigung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gleichberechtigung