Grundgesetz (Bundesrepublik Deutschland)
Das Grundgesetz (Abkürzung GG) ist die am 23.5.1949 verkündete Verfassung, in
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Entstehung
Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und am 8.5.1949 mit 53ː12 Stimmen beschlossen. Am 24.5.1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
(24 von 171 Wörtern)Aufbau, Gültigkeit und Änderungen
Das Grundgesetz gilt auf dem Gebiet der 16 deutschen Bundesländer und enthält 146 Artikel, die fortlaufend nummeriert sind. Die einzelnen Abschnitte beschäftigen sich mit
(24 von 170 Wörtern)Die Grundrechte: Menschen- und Bürgerrechte
In den Artikeln 1 bis 19 GG sind die Grundrechte formuliert. Dass sie gleich am Anfang stehen, betont, wie wichtig sie sind.
(43 von 296 Wörtern)Das Bundesverfassungsgericht
Fühlen sich Menschen in ihren Grundrechten verletzt, dann »gehen sie nach Karlsruhe«. Dort sitzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das höchste Verfassungsgericht in Deutschland.
(22 von 154 Wörtern)Quellenangabe
Brockhaus,
Grundgesetz (Bundesrepublik Deutschland).
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/grundgesetz