Das Grundgesetz (Abkürzung GG) ist die am 23.5.1949 verkündete Verfassung, in

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Entstehung

Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und am 8.5.1949 mit 53ː12 Stimmen beschlossen. Am 24.5.1949 trat das Grundgesetz in Kraft.

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Grundgesetz.

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Aufbau, Gültigkeit und Änderungen

Das Grundgesetz gilt auf dem Gebiet der 16 deutschen Bundesländer und enthält 146 Artikel, die fortlaufend nummeriert sind. Die einzelnen Abschnitte beschäftigen sich mit

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Die Grundrechte: Menschen- und Bürgerrechte

In den Artikeln 1 bis 19 GG sind die Grundrechte formuliert. Dass sie gleich am Anfang stehen, betont, wie wichtig sie sind.

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Grundrechte. Neben den Grundrechten gibt es grundrechtsgleiche Rechte. Fühlt man sich in einem Grundrecht oder einem grundrechtsgleichen

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Das Bundesverfassungsgericht

Fühlen sich Menschen in ihren Grundrechten verletzt, dann »gehen sie nach Karlsruhe«. Dort sitzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das höchste Verfassungsgericht in Deutschland.

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundgesetz (Bundesrepublik Deutschland). http://brockhaus.at/ecs/julex/article/grundgesetz