Pfarrzwang (katholisches und evangelisches Kirchenrecht)

Pfarrzwang, katholisches und evangelisches Kirchenrecht:

die Zuweisung der Gemeindeglieder an den für ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer. Ausnahmen sind aufgrund von Dimissorialien möglich.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar