Der Begriff Polizei [griechisch »politeia« = Staatsverwaltung] bezeichnet im weiteren Sinn die gesamte Tätigkeit von Verwaltungsbehörden und Vollzugsorganen, die darauf ausgerichtet ist, Gefahren

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Quellenangabe
Brockhaus, Polizei. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/polizei