Das Schengener Abkommen sieht vor, dass keine Personenkontrollen an den Binnengrenzen mehr durchgeführt werden.

Bezeichnung für zwei nach dem luxemburgischen Ort Schengen benannte Abkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Beschlossen wurde, die Personenkontrollen an den Grenzen bestimmter europäischer Staaten

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Quellenangabe
Brockhaus, Schengener Abkommen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/schengener-abkommen