Nach der Verfassung von 1978 ist Spanien eine parlamentarische Erbmonarchie. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte zugleich ist der spanische König. Volksvertretung und Gesetzgebungsorgan ist das Zweikammerparlament, die Cortes Generales. Dieses Parlament besteht aus dem Abgeordnetenhaus (congreso de los diputados) und aus dem Senat (senado) als Vertretung der autonomen Regionen Spaniens.

Die Gesetzesinitiative (Legislative) steht beiden Kammern und der Regierung zu. Der Senat verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse. Der

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsaufbau und Nationalsymbole. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/spanien/politik-und-recht