Ständeordnung
Stände sind Gruppen, die sich in ihren Rechten und Pflichten unterscheiden und die eine »ständisch« gegliederte Gesellschaft bilden, z. B.
(19 von 148 Wörtern)Entstehung und Entwicklung der Stände
Stände hatte es bereits im antiken Rom gegeben. Hier gab es auf der einen Seite die Patrizier – also den alten Adel – und auf der anderen Seite die Plebejer,
(30 von 213 Wörtern)Die drei oberen Stände
Die ständische Ordnung der mittelalterlichen Gesellschaft beruhte auf drei großen Ständen, die über alle Rechte und Vorteile verfügten. Die beiden
(20 von 138 Wörtern)Der Ständestaat des Mittelalters und der frühen Neuzeit
Die drei führenden Stände wurden seit dem 14. Jahrhundert, also seit dem späten Mittelalter, zunehmend zu Konkurrenten ihrer Landesherren. Die
(20 von 138 Wörtern)Landstände und Reichsstände
Im späten Mittelalter und im Ständestaat der frühen Neuzeit gab es als eine weitere Unterscheidung die Einteilung in Landstände und Reichsstände. Die Landstände waren jene
(25 von 173 Wörtern)Die Ständeordnung in der Zeit des Absolutismus
Von Frankreich ausgehend, setzte sich im 17. und 18. Jahrhundert in vielen europäischen Staaten die Herrschaftsform des Absolutismus durch. In diesem System beanspruchte der Monarch für sich die
(28 von 199 Wörtern)Die Französische Revolution
Die Französische Revolution von 1789 leitete das Ende der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständeordnung ein. Frankreich befand sich damals in einer schweren politischen und wirtschaftlichen Krise. Um dieser Krise Herr zu werden, berief König Ludwig XVI. im Mai 1789 die Generalstände nach
(41 von 286 Wörtern)