Die Unterhaltspflicht ist die auf Ehe oder Verwandtschaft »in gerader Linie« (Großeltern, Eltern, Kinder) beruhende gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt einer anderen Person zu sorgen.

Verwandtschaft »in gerader Linie« bedeutet,

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterhaltspflicht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/unterhaltspflicht