Ab|erratio Ictus [lateinisch »Abirrung des Stoßes«], Strafrecht: das Fehlgehen der Tat, das vorliegt, wenn der

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Quellenangabe
Brockhaus, Aberratio Ictus (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aberratio-ictus-strafrecht