Ablösungsrecht
Ablösungsrecht, lateinisch Ius Offerendi. Betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einem Gegenstand
(12 von 80 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Ablösungsrecht.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ablösungsrecht