Abordnung (Beamtenrecht)
Abordnung, Beamtenrecht: die vorübergehende Zuweisung einer dem jeweiligen Amt entsprechenden gleichwertigen Tätigkeit bei einer anderen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Abordnung (Beamtenrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abordnung-beamtenrecht