Absehen von Strafe.
Absehen von Strafe. Nach § 60 StGB sieht das Gericht von Strafe ab, wenn die
(14 von 96 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Absehen von Strafe..
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/absehen-von-strafe