Abtretung, Zession, Zivilrecht: Übertragung einer Forderung aus dem Vermögen des ursprünglichen Gläubigers in das eines anderen. Die Abtretung geschieht entweder durch Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen (Zessionar), kraft Gesetzes (Legalzession) oder kraft richterlicher Anordnung. Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten. Grundsätzlich eignet sich jede Forderung zur Abtretung; nicht abtretbar allerdings sind Forderungen, wenn die Abtretung nicht ohne Veränderung des Inhalts der

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Quellenangabe
Brockhaus, Abtretung (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abtretung-zivilrecht