Abzug, Einkommensteuerrecht: vom Gesetzgeber zugelassene Kürzung der Bruttobezüge des Steuerpflichtigen oder des Steuerbetrags; der Abzug führt zu einer Verringerung der individuellen Steuerschuld.

Bei

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Quellenangabe
Brockhaus, Abzug (Einkommensteuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abzug-einkommensteuerrecht