Ad-hoc-Publizität, Verpflichtung eines Emittenten von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren, alle Insiderinformationen gemäß § 13 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG, in der Fassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 28. 10. 2004), die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich

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Quellenangabe
Brockhaus, Ad-hoc-Publizität. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ad-hoc-publizität