Die Diagnose »HIV-Infektion« hat für Betroffene erhebliche Konsequenzen, wobei neben psychischen und sozialen Folgen auch juristische (z. B. versicherungsrechtliche) Aspekte zu bedenken sind. Aufgrund der Tragweite einer HIV-Diagnostik (auch wenn sie negativ ausfallen sollte) besteht in Deutschland Einigkeit darüber, dass sie entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation nur in Verbindung mit einer ausführlichen Aufklärung und Beratung vor dem Test und nach Mitteilung des Testergebnisses durchgeführt werden darf. In jedem Fall ist das ausdrückliche Einverständnis der untersuchten Person erforderlich, andernfalls kann die Durchführung

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Quellenangabe
Brockhaus, Diagnostik und Meldepflicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aids/diagnostik-und-meldepflicht