Altersgrenze (öffentlichen Dienstrecht)
Altersgrenze,
im öffentlichen Dienstrecht das Lebensalter, mit dessen Erreichen der Bedienstete(11 von 64 Wörtern)
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Quellenangabe
Brockhaus,
Altersgrenze (öffentlichen Dienstrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/altersgrenze-öffentlichen-dienstrecht