Alterssicherung der Landwirte, gesetzliche Rentenversicherung für selbstständige Landwirte, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Sie wird seit 1. 1. 1995 durch das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. 7. 1994 (Abkürzung ALG) geregelt. Ursprünglich war die Rentenversicherung der Landwirte durch das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. 7. 1957 (Abkürzung GAL) eingeführt worden. Eine umfassende Neuregelung wurde wegen des fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft und des Bedürfnisses, die Betriebsbewirtschaftungsformen den wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Gegebenheiten anzupassen, notwendig.

Träger und Versicherungspflicht:

(79 von 601 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

Sozialrechtshandbuch, Kapitel C 19, hg. v. B. v. Maydell u. F. Ruland (52012
(10 von 17 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Alterssicherung der Landwirte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/alterssicherung-der-landwirte