Altersteilzeitarbeit, eine Sonderform der Teilzeitarbeit, durch die älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden soll. Begünstigt sind Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nach dem 14. 2. 1996 aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber – die sich zumindest auf die Zeit erstrecken muss, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann – ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert haben und versicherungspflichtig nach dem SGB III oder nach Vorschriften eines Mitgliedsstaates der EU beschäftigt sind.

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Quellenangabe
Brockhaus, Altersteilzeitarbeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/altersteilzeitarbeit