Altöl, im weiteren Sinn Öl, das außerhalb seiner ursprünglichen Bestimmung anfällt. Nach der Richtlinie 75/439/EWG vom 16. 7. 1975 über die Altölbeseitigung ist Altöl jedes mineralische Schmier- oder Industrieöl, das für den Verwendungszweck, für den es ursprünglich bestimmt war, ungeeignet ist, insbesondere gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle, mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle. Im Sinne der Altölverordnung vom 16. 4. 2002 (§ 1 a) sind Altöle Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Gegenüber dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Altöl. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/altöl