Anfrage, Staatsrecht: das Ersuchen von Abgeordneten an die Regierung um Auskunft über bestimmte Tatsachen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§§ 100 ff.) unterscheidet Kleine und Große (parlamentarische) Anfragen. Beide sind schriftlich einzureichen und müssen von einer Mindestanzahl von Abgeordneten

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Quellenangabe
Brockhaus, Anfrage (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anfrage-staatsrecht