Angehörige, der zu einer Familie gehörende Personenkreis. Im Strafrecht sind dies mit Rücksicht auf

(14 von 96 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Angehörige (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/angehörige-strafrecht