Angstklausel (Wechselrecht)
Angstklausel, Wechselrecht: der Zusatz »ohne Gewähr« oder »ohne Obligo«, durch den
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Quellenangabe
Brockhaus,
Angstklausel (Wechselrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/angstklausel-wechselrecht