Annahmezwang
Annahmezwang, Verpflichtung eines Gläubigers, bestimmte Zahlungsmittel als Leistung des Schuldners anzunehmen.
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Quellenangabe
Brockhaus,
Annahmezwang.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/annahmezwang