Anschlussberufung (Prozessrecht)
Anschlussberufung, Prozessrecht: Rechtsbehelf, der es dem Berufungsbeklagten ermöglicht, im Anschluss an eine durch den
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Quellenangabe
Brockhaus,
Anschlussberufung (Prozessrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anschlussberufung-prozessrecht