Anschlussberufung, Prozessrecht: Rechtsbehelf, der es dem Berufungsbeklagten ermöglicht, im Anschluss an eine durch den

(14 von 98 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Anschlussberufung (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anschlussberufung-prozessrecht