Anwartschaft, bürgerliches Recht: die dem Anwärter nur tatsächlich (und nicht rechtsverbindlich) eingeräumte Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, z. B. die Stellung als

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Quellenangabe
Brockhaus, Anwartschaft (bürgerliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anwartschaft-burgerliches-recht