Anweisung, Privatrecht: die Ermächtigung des Anweisenden an den Angewiesenen, die angewiesene Leistung für Rechnung des Anweisenden zu bewirken (»Deckungsverhältnis«)

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Quellenangabe
Brockhaus, Anweisung (Privatrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/anweisung-privatrecht