Arbeitnehmer|überlassung, Personalleasing [-liːsɪŋ], Fachausdruck des Arbeitsrechts für die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) durch ihren Arbeitgeber (Verleiher, Leiharbeits- oder Zeitarbeitsunternehmer) an einen Dritten (Entleiher) zur zeitlich befristeten Arbeitsleistung (Zeitarbeit), ohne damit Arbeitsvermittlung im Sinne des Sozialgesetzbuchs III zu betreiben. Die Arbeitnehmerüberlassung wird meist in Anspruch genommen, um Personalengpässe (Kündigung,

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitnehmerüberlassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitnehmeruberlassung