Arbeitsbeschaffung, zeitlich befristete Beschäftigung von Arbeitslosen durch die öffentliche Hand; in Deutschland ausschließlich im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der Arbeitsverwaltung gemäß §§ 260 ff. SGB III a. F.; zuständig

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitsbeschaffung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitsbeschaffung