Arbeitsdienst, freiwillig oder aufgrund gesetzlichen Zwanges pflichtgemäß geleistete, dem Gemeinwohl dienende Arbeit bei Verzicht auf volles Entgelt im Sinne üblicher Lohnfestsetzung.

In Deutschland entstand 1926

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitsdienst. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitsdienst