Arbeitserlaubnis, Genehmigung der Arbeitsverwaltung, die ausländische Staatsangehörige grundsätzlich für eine Beschäftigung in Deutschland benötigen; zuständig ist die Agentur für Arbeit. Die Erlaubnispflicht für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ist durch das Zuwanderungsgesetz im Jahr 2004 umfassend neu geregelt worden. Es wird jetzt keine gesonderte Arbeitserlaubnis mehr

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitserlaubnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitserlaubnis