Arbeitslosengeld II, die wichtigste Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 19–27 SGB II).

Im Zuge der Reformen von Sozialleistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurde für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach früherem Recht entweder Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Arbeit) beziehen konnten, im SGB II eine einheitliche Leistung eingeführt. Sozialhilfeleistungen erhalten nur noch Personen, die weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, während alle anderen erwerbsfähigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitslosengeld II. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitslosengeld-ii