Arbeitsverhinderung, die durch BGB (§ 616) umrissene, in der Person des Arbeitnehmers

(11 von 77 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitsverhinderung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitsverhinderung