arglistige Täuschung, Recht: die vorsätzliche Erregung oder Erhaltung eines Irrtums in einem anderen durch bewusste Angabe falscher oder Unterdrückung

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Quellenangabe
Brockhaus, arglistige Täuschung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arglistige-täuschung-recht