Aufgebotsverfahren, Zivilprozessrecht: Verfahren zur öffentlichen gerichtlichen Aufforderung an unbekannte Beteiligte, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ihre etwaigen Rechte anzumelden (§§ 946 ff. ZP; ab dem 1. 9. 2009

(24 von 171 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Aufgebotsverfahren (Zivilprozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aufgebotsverfahren-zivilprozessrecht