Aufklärungspflicht, bürgerliches Recht: aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitete Nebenpflicht bei Schuldverhältnissen (Verträgen). Sie besteht dann, wenn der andere Teil nach den im Verkehr

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Quellenangabe
Brockhaus, Aufklärungspflicht (bürgerliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aufklärungspflicht-burgerliches-recht