Auflage, Recht: im bürgerlichen Recht die einer Schenkung oder letztwilligen Verfügung hinzugefügte Bestimmung, dass der Empfänger zu einer Leistung verpflichtet sein soll, die sich mit dem

(26 von 182 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Auflage (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/auflage-recht