Auflösung, Parlamentsrecht: die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung, besonders als äußerste Regierungsmaßnahme gegen ein in Konflikt mit der Regierung geratenes Parlament. In der Regel besteht bei der

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Quellenangabe
Brockhaus, Auflösung (Parlamentsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/auflösung-parlamentsrecht