Ausbeutungsmissbrauch (Wettbewerbsrecht)
Ausbeutungsmissbrauch, Wettbewerbsrecht: Ausbeutung der Marktgegenseite (z. B. Handelsunternehmen oder Verbraucher) durch ein
(11 von 59 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Ausbeutungsmissbrauch (Wettbewerbsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausbeutungsmissbrauch-wettbewerbsrecht