Ausfertigung, im Zivilrecht die Abschrift der Urschrift einer öffentlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk (»Für die Übereinstimmung mit der Urschrift« mit Ort, Datum

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Quellenangabe
Brockhaus, Ausfertigung (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausfertigung-zivilrecht