Ausgleichsforderungen, im Zuge der Währungsreform (1948) und als Folge der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion (1990) entstandene Forderungen. Bei den auf das Jahr 1948 zurückgehenden Ausgleichsforderungen handelt es sich um Schuldbuchforderungen von Banken (einschließlich Deutsche Bundesbank), Versicherungen und Bausparkassen gegen Bund und Länder in Höhe von insgesamt 22,2 Mrd. DM. Die Ausgleichsforderungen der Bundesbank gegenüber dem Bund ergaben sich im Zusammenhang mit der von der Bank deutscher Länder vorgenommenen Erstausstattung privater und öffentlicher

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Quellenangabe
Brockhaus, Ausgleichsforderungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausgleichsforderungen