Auslieferung, Recht: die Übergabe einer Person durch den Staat, auf dessen Gebiet sie sich aufhält, an einen anderen Staat oder ein internationales Gericht zum Zwecke der gerichtlichen oder behördlichen Verfolgung. Der Auslieferung gehen ein Auslieferungsantrag des die Verfolgung beabsichtigenden Staates und eine Entscheidung des ersuchten Staates voraus, die in der Regel aufgrund gerichtlicher Prüfung gefällt wird. Es gelten der Grundsatz der identischen Norm (Auslieferung nur, wenn auch der ersuchte Staat den Rechtsverstoß als solchen anerkennt), der Grundsatz der Gegenseitigkeit (der

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Quellenangabe
Brockhaus, Auslieferung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/auslieferung-recht