Ausnahmezustand, Staatsrecht: ein staatlicher Notstand, hervorgerufen v. a. durch Krieg, Aufruhr, Katastrophen, der zu außerordentlichen Maßnahmen nötigt. Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen,

(26 von 180 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Ausnahmezustand (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausnahmezustand-staatsrecht