ausschließliche Wirtschaftszone, Abkürzung AWZ, ein jenseits der Territorialgewässer gelegenes und an diese angrenzendes Gebiet, das einer besonderen Rechtsordnung unterliegt. Die Rechte und Hoheitsbefugnisse des jeweiligen Küstenstaates und die

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Quellenangabe
Brockhaus, ausschließliche Wirtschaftszone. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausschliessliche-wirtschaftszone